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Barocke Sprachgesellschaften
Definition und Programm
Der Begriff "Sprachgesellschaften" wurde erst im frühen 19. Jahrhundert geprägt und spiegelt einen Teil der Bestrebungen der im 17. Jahrhundert entstandenen deutschen Gesellschaften wider, nämlich den der "Spracharbeit".
Darunter ist keineswegs ausschließlich das zu Beginn des 17. Jahrhunderts deutlich hervortretende Bemühen um die Reinheit der mit Fremdwörtern vielerlei Herkunft durchsetzten deutschen Sprache zu verstehen, wenn auch der Purismus in Programm und Praxis der Gesellschaften eine nicht geringe Rolle spielte. "Spracharbeit" bedeutete vor allem die in gemeinsamer Anstrengung realisierbare Erforschung und Förderung der eigenen Sprache und Literatur mit dem Ziel, sie innerhalb der europäischen Literatur zur Geltung zu bringen und neu zu beleben. Dazu dienten Übersetzungen wichtiger fremdsprachiger Werke ins Deutsche ebenso wie eine grundsätzliche Besinnung auf Fragen des Wortschatzes, der Grammatik oder der Poetik. In meist brieflichem Gedankenaustausch gab man sich Anregungen und Hinweise, übte Kritik, erwog gemeinsame literarische und wissenschaftliche Unternehmungen und verständigte sich etwa auch über Verlags- und Druckkostenfragen. Das Resultat solcher Bemühungen liegt vor in Form von Poetiken, Grammatiken, Übersetzungen sowie dem ersten deutschen Wörterbuch. Gegründet wurden diese Gesellschaften von Männern aus dem Kreise des Adels und der Gelehrten.
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Die bekanntesten deutschen Sprachgesellschaften
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Die Fruchtbringende Gesellschaft
- (auch "Palmenorden" genannt nach dem Bild der allseitig verwendbaren Kokospalme), gegründet 1617 in Anhalt-Cöthen. Vorbild war die 1582 in Florenz gestiftete Accademia della Crusca, in die im Jahre 1600 das erste Oberhaupt der Fruchtbringenden, Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen aufgenommen worden war. Ursprünglich eher ein Unternehmen des Adels, öffnete sich die Fruchtbringende Gesellschaft doch sehr bald auch bürgerlichen Gelehrten und Literaten, die ihr erst zu ihrem Ansehen als einer weithin berühmten und in Literatenkreisen umworbenen Autorität verhalfen. Neben den stets in erdrückender Überzahl eingeschriebenen Adeligen finden sich in den Mitgliederverzeichnissen auch bürgerliche Namen wie Schottel, Birken, Gryphius, Harsdörffer, Logau, Moscherosch, Opitz oder Rist. Sie wie ihre erlauchten Mitgesellschafter erhielten bei ihrer Aufnahme zumeist der Pflanzenwelt entstammende Gesellschaftsnamen, welche die offensichtlich als unproduktiv erachteten Standesunterschiede im persönlichen und brieflichen Verkehr vergessen machen sollten. - Nach 1680 ist die Existenz des Ordens nicht mehr bezeugt - wenn auch noch ein Jahrzehnt später Kaspar Stieler sein Wörterbuch unter seinem Gesellschaftsnamen "Der Spate" herausbringen konnte.
- Die Deutschgesinnte Genossenschaft
- Von Philipp von Zesen 1643 in Hamburg gegründet, mit der Rose als Symbol und einer Gliederung in Zünfte, die die Dauer einer jeweiligen Präsidentschaft repräsentieren sollten. Auf eine 81 Mitglieder umfassende Rosenzunft, der Zesen präsidierte, folgte 1669 eine Lilienzunft mit sieben Zunftsitzen zu je sieben Mitgliedern; ihr stand Catharina Regina von Greiffenberg vor. Den Vorsitz einer Nägleinzunft mit 25 Zunftgenossen hatte Ursula Hedwig von Veltheim. In der letzten, einer Rautenzunft mit zwölf mal zwölf Teilnehmern, waren bis 1705 52 Zunftsitze besetzt. Zu den bedeutendsten Mitgliedern gehörten u.a. Harsdörffer, Klaj, Moscherosch und von Birken.
- Der Elbschwanenorden
- 1660 in Hamburg gegründet von Johann Rist. Der Orden erlosch 1667 mit dem Tod seines Stifters.
- Der Pegnesische Blumenorden
- Dieser Nürnberger Orden existiert bis auf den heutigen Tag und kann nur nur bedingt zu den Sprachgesellschaften gerechntet werden. Den Löblichen Hirten- und Blumenorden an der Pegnitz stiftete 1644/45 der auch für die übrigen Gesellschaften bedeutsame Georg Philipp Harsdörffer zusammen mit Johann Klaj als einen literarischen Verein, der sich in erster Linie der Pflege der Dichtkunst verpflichtet wusste, jedoch durchaus auch Spracharbeit im Sinne der Fruchtbringenden Gesellschaft trieb. Schon seine personelle Zusammensetzung rückt ihn in die Nähe der Sprachgesellschaften: Neben den Stiftern und Sigmund von Birken gehörten ihm Rist, Schottel und Moscherosch als hervorragende Mitglieder der Frühzeit an.
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Einfluss und Wirkung
Die Sprachgesellschaften fanden zu ihrer Zeit und später eine zwiespältige Aufnahme:
- Man anerkannte die Pflege der Reinheit der Sprache im Reden und Schreiben (also Freiheit von Fremdwörtern, Mundartausdrücken und grammatischen Fehlern) wie auch in Reimen (also der Dichtkunst).
- Auf der anderen Seite erschien, wie schon bei den Meistersingern, die Dichtung als etwas Lehr- und Lernbares (normative Poetik), diesmal aber noch verstärkt dadurch, dass man die Poesie nach fremden Vorbildern glaubte erlernen zu können, nämlich nach antiken, aber auch nach französischen, italienischen und niederländischen.
- Zudem übertrieb man gelegentlich die Ausmerzung und Verdeutschung von Fremdwörtern und wurde dafür von Kritikern wie z.B. Grimmelshausen mit beißendem Spott überzogen. Vorgeschlagen wurden so z.B. Tageleuchter für Fenster, Zitterweh für Fieber, Löschhorn oder Gesichtserker für Nase, Reitpuffer für Pistole. Andere Eindeutschungen setzten sich jedoch auch erfolgreich durch, wie z.B. Tagebuch für Diarium, Nachwort für Epilog, Augenblick für Moment, Jahrhundert für Säculum, Schaubühne für Theater oder Letzter Wille für Testament.
- Die kulturpatriotischen, nicht selten ans Chauvinistische grenzenden Bestrebungen der Sprachgesellschaften fanden immer dann besonderen Anklang, wenn die Germanistik als eine "deutsche Wissenschaft" selbst sich ähnlichen Zielen zu verschreiben bereit war. So galten die Sprachgesellschaften etwa lange Zeit als hehre Ahnen des 1885 gegründeten Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, der sich in seinem Kampf gegen "Verwelschung und Ausländerei" dankbar auf sie berief.
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Satzungen
Satzung der Fruchtbringenden Gesellschaft
Gleichwie nun keine wolbestellte/ oder viel mehr Fruchtbringende Gesellft/ sich wurtzelfest einsenken/ oder bekleiben kan/ es sey dann Sache/ daß dieselbe mit wolgegründeten Satzungen/ welche Cicero eine Seele des Wolergehens nennet/ sich gleichsam eingeschrenket befindet! Also und ebenmässig hates dem höchstgeehrten Nehrenden freundlich und gnädig beliebet/ daß dieser Tugendliebenden Gesellschaft Mitgenossen oder hineinzutretten ehrenbegierigen Zweck und Vorsatz/ auf nachfolgende beliebte Gesätze solte und müste gerichtet seyn/ etc. Nemlichen/ daß ein jedweder Gesellschafter I, erbar/ weiß/ tugendhaft/ höflich/ nutzlich und ergetzlich/ gesell- und mässig sich überall bezeigen/ rühm und ehrlich handeln/ bey Zusammenkunften sich gütig/ frölich und vertreulich/ in Worten/ Geberden und Werken treulichst erweisen/ und gleichwie bey angestellten Zusammenkunften keiner dem andern ein widriges Wort vor übel aufzunemen höchlich verboten; Also solle man auch dagegen aller ungeziemenden Reden und groben Schertzens sich zu enthalten/ festiglich verbunden seyn.
So soll auch den Gesellschaftern vor das II. und vor allen Dingen obligen/ unsere hochgeehrte Muttersprache/ in ihrem gründlichen Wesen/ und rechten Verstande/ ohn Einmischung fremder ausländischer Flikkwörter/ sowol in Reden/ Schreiben als Gedichten/ aufs allerzier- und deutlichste zu erhalten und auszuüben; auch so viel müglichen/ insonderheit bey den Mitgesellschaftern/ zu verhüten/ daß diesem in keinem nicht möge zuwider gehandelt/ vielmehr aber gehorsamlichen nachgelebt werden: wozu dann ein jedweder seine beywohnende Höflichkeit/ ohn das vielfältige Anleitung geben würde.
Drittens sollen auch alle Gesellschafter zu gebürender Dankbezeugung der erwiesenen Ehre sich belieben lassen/ ein in Gold geschmeltzetes Gemähle; worauf einseitig der Baum und das Wort der Fruchtbringenden Gesellschaft zugeordnet; anderseitig aber des Gesellschafters selbst eigenes Gemähl an einem sittig-grünen Seidenband zu tragen; damit die Gesellschaftsgenossene sich untereinander bey begebenden Zusammenkunften desto leichter erkennen/ und dadurch dero hochrühmliches Vorhaben kündig gemacht werden möchte.
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Satzung der Deutschgesinneten Genossenschaft
1. ALle diejenigen/ welche der löblichen Deutschgesinneten Genossenschaft einverleibet zu werden begehren/ sollen der Edelen Hochdeutschen Sprache mächtig sein/ und derselben zuwachs und aufnehmen/ entweder durch schriften/ oder andere mittel/ zu befördern angeloben.
2. Vor allen dingen sollen alle und iede Zunftgenossen verpflichtet sein/ ihren eusersten fleis an zu wenden/ daß gemelter Sprache eigene angebohrne grundzierde nicht allein erhalten/ und vor allem fremden unwesen und gemische bewahret; sondern auch ie länger ie treflicher vermehret/ ja alles eingeschlichene unreine/ ungesetzmäßige/ und ausheimische abgeschaffet/ und in ein besseres/ wo immer tuhnlich/ verändert werde.
3. Einieder Zunftgenosse sol sich befleissigen die allertugendhaftigsten/ und zu unserem zwekke allertüchtigsten Leute an sich zu ziehen: und/ wo sie belieben tragen in unsere Geselschaft mit ein zu trähten/ solche entweder selbst/ oder aber durch seines Zunftsitzes/ oder auch wohl durch einen andern der neun absonderlichen Schreinhalter/ im fal ihm derselbe näher gesessen/ bei dem algemeinen Oberschreinhalter anmelden; ja zugleich desselben Tauf- und Zu-nahmen/ zusamt dem Nahmen des Ortes und Landes/ von dannen er bürtig/ einschikken; damit solche der algemeinen Zunftrolle gebührender maßen einverleibet werden können.
4. Diese Zunftrolle sol der algemeine Unterschreinhalter/ als Rollenmeister zugleich/ in seiner verwahrung haben; und darinnen/ neben obgedachten Nahmen/ die vom Ertzschreinhalter ausgeteilete Zunftnahmen/ Zunftzeichen/ und Zunftsprüche/ mit dem jahre/ und tage ihrer einverleibung/ fleissig/ und/ nach der ordnung ihres eintrits/ getreulich anzeichnen.
5. Im fal auch derjenige/ der ihm gefallen lesset/ durch seinen selbstand/ unsere Zunft zu mehren/ albereit etwas/ es sei gedichtet oder ungedichtet/ in Hochdeutscher Sprache verfärtiget/ sol er dasselbe zugleich/ geschrieben/ oder gedrükt/ entweder selbst/ oder durch etwan ein Mitglied/ dem Ertzschreinhalter zusenden; damit Ihm desselben fähigkeit bewust sei/ und Er/ nach solcher/ dem neuen Einkömlinge/ wo es tuhnlich/ seinen gebührenden Zunftnahmen/ als auch Zunftzeichen zueigenen könne.
6. Imgleichen sollen auch alle und iede Mitglieder verpflichtet sein/ so bald sie etwas/ durch offendlichen druk/ heraus gegeben/ solches/ es sei was es wolle/ dem Ertzschreinhalter zu zu senden; damit er dessen/ was in seiner gestifteten Geselschaft rühmliches verrichtet wird/ kündigkeit habe/ und es/ zu ihrem gedächtnüsse/ im Ertzschreine bewahren könne.
7. Damit diese Geselschaft üm so viel mehr ruhrnes und ehre/ so wohl bei der nach- als itzigen welt/ erlange; sollen sich alle diejenigen Mitglieder/ die sich fähig darzu erkennen/ zuförderst befleissigen/ die allernützlichsten Bücher in allerhand Wissenschaften und Künsten/ entweder aus eigner erfindung/ in Hochdeutscher Sprache rein und zierlich geschrieben/ oder aber aus der Griechen/ Lateiner und anderer Völker erbaulichen Schriften/ die man in unserer Sprache noch nie gesehen/ eben also/ und getreulich verhochdeutschet/ heraus zu geben.
8. Zur ausfärtigung solcher/ so wohl aus sich selbst geschriebener/ als aus andern übersetzter guhten Bücher/ sollen ihnen alle und iede Mitglieder/ sonderlich dieselben/ welche zum Bücherschreiben selbst unfähig/ entweder durch geld- oder andere mittel/ auf das getreueste beförderlich sein.
9. Wan ihm ein Mitgenosse etwan ein gewisses Buch aus fremden sprachen in das Hochdeutsche über zu tragen auserlesen; sol er solches/ eh er die feder ansetzet/ dem Ertzschreinhalter zuvor kund tuhn. damit er nicht allein sein rähtliches guhtachten darüber einziehen/ sondern auch zugleich erfahren möge/ ob nicht schon ein anderes Mitglied mit dessen übersetzung im werke begriffen.
10. Auch sol eben dasselbe mit andern aus eigener verfassung schon drukfärtigen Schriften/ ehe sie dem drukke übergeben werden/ geschehen. Ja solche/ sonderlich wan es Gedichte seind/ sol man zuvor/ wo es die zeit und entlegenheit des ortes zulesset/ dem Ertzschreinhalter/ über zu sehen/ zufärtigen; damit Er dem Verfasser/ nach derselben verlesung/ sein urteil eröfnen; und ihn/ wo irgend etwas gefehlet/ oder wider das augenmärk der löblichen Deutschzunft gehandelt were/ dessen wohlmeinend erinnern könne.
11. Damit aber Der Ertzschreinhalter/ über solche seine so willige mühwaltung/ nicht auch in unkosten gebracht werde/ sol ein iedes Zunftglied so bescheiden sein/ Ihm dergleichen sachen/ samt den briefen/ kostfrei zu zu senden: da man dan/ zur aufschrift/ das wörtlein Bezahlet fügen kan; damit/ bei der einhändigung/ das bohtengeld nicht noch einmahl dem Ertzschreinhalter/ zur ungebühr/ abgefordert werde. Eben dasselbe sol auch ein iedes Mitglied/ bei dem briefewechsel mit dem Unterertzschreinhalter/ und seinem Zunftmeister/ als auch absonderlichem Schreinhalter/ beobachten.
12. Alle und iede Mitgenossen/ sonderlich die neun absonderliche Schreinhalter/ als auch Zunftmeister/ sollen schuldig sein/ jährlich dreimahl zum wenigsten/ wo es die gelegenheit gestattet/ den Ertzschreinhalter mit schreiben zu besuchen/ und Ihm alles/ was der gantzen Zunft zum besten gedeihen/ auch was in iedem Zunftsitze denkwürdiges vorfallen möchte/ sonderlich wan eines oder das andere Zunftglied todes verfahren/ getreulichst eröfnen; damit Er also aller begebenheiten wissenschaft trage/ und/ in versehung des gantzen Zunftwesens/ sich bester maßen darnach zu richten habe.
13. Zwischen dem Oberzunfthaupte/ und den Zunftgliedern/ als auch selbst zwischen diesen allen/ sol iederzeit eine unterliche aufrichtige und recht brüderliche unzerbrüchliche freundschaft gepflogen; und alle uneinigkeit/ halsstarrigkeit/ zank- und neid-sucht/ ja alles mit einander/ was diese Vereinigung enteinigen/ und dieses brüderliche band entbinden und auflösen möchte/ mit höchstem ernste vermieden werden.
14. Wan sich etwan ein unruhiges/ unverschähmtes/ und naseweises Lästermaul erkühnen würde auch den geringsten unter den Mitgenossen mit schmähschriften/ oder anders ungebührlich an zu tasten; sol nicht allein der Ertzschreinhalter/ sondern auch ein iedes Zunftglied verbunden sein/ solchem ihrem geschmäheten und verleumdetem Mitgliede unverzügliche hülfe zu leisten/ und dem Schmäh- und spot-vogel schrift- und mündlich dermaßen das unnütze maul stopfen/ daß hinfürder dergleichen zwelbeinichtes Müllervieh unsere Rosen- und Lilien-genossen unangegigakket laße.
15 . Endlich sollen sich alle und lede Mitgenossen dieser löblichen Rosen-Geselschaft/ nicht nur unter ein ander/ sondern auch gegen alle menschen/ liebseelig/ freundlich/ bescheidentlich/ ja sotahnig verhalten/ daß sie/ durch solche ihre Tugend/ verdienen/ der Edelen Rose Genossen in der taht und wahrheit genennet/ ja mit den schön sten Tugendrosen selbst gekröhnet zu werden. Zuvoraus sollen sie/ den fürnehmsten zwek dieser Höchstpreiswürdigen Deutschgesinneten Genossenschaft zu erreichen/ die zierde/ reinligkeit/ und das aufnehmen der edlen Hochdeutschen Sprache auf das beste/ als sie können/ mit gesamter hand beförderen/ und zu ihrer müglichsten volkommenheit zu bringen/ sich eusersten fleisses bemü en; damit auch in diesem stükke nicht allein ihr absonderlicher/ sondern auch der gesamten Rosengeselschaft algemeiner Ruhm/ gleich den lieblichen Rosen/ beides nun/ und nachmahls blühen/ ja nimmer mehr verblühen und verstüben möge. Aus diesen nach der reihe erzehleten Grundsatzungen/ ja aus allem/ was wir vorher gemeldet/ wird man verhoffendlich nach der gnüge sehen/ daß diese unsere sotahnig gestiftete Genossenschaft auf keinem losen und schlüpfrigem grunde beruhe/ ja kein solches ziel habe/ das irgend auf etwas lüderliches und unnützes gerichtet.
[...]
Dich aber/ lieber Deutscher/ wer/ wo und von wannen du bist; dich reden wir alhier vor allen andern an. Du bist es/ der vor allen andern schuldig ist/ uns/ in unserer rühmlichen arbeit/ mit raht und taht/ mit muht und guhte/ ja mit allem deinem vermügen bei zu springen. Ermuntere dich doch endlich einmahl/ deine uhralte selbst von fremden Völkern so hochgepriesene Muttersprache/ darzu dich deine gebuhrt verpflichtet/ aufs beste/ aufs zierlichste/ und vernunftmäßigste aus zu arbeiten: und laß dieselbe weltbekante Heldensprache/ die dir deine großmühtige Vorahnen/ deine tapfere Großeltern so rein/ und mit fremden sprachen so unvermängt hinterlaßen/ auf deine Nachkommen eben so rein/ und ohne alles ausländische schaumwesen/ wiederüm fliessen. ja laß dir diesen unseren zwek/ und diesen unseren fleis sotahnig belieben/ daß wir dich zum getreuen nachfolger und mitgehülfen bekommen: und billige also dasienige/ was wir/ in unserer Genossenschaft/ aus so getreuem eifer/ verrichten. Ach ja! ach ja! ach ja! so sei es! Geschrieben im Ertzschreine der höchstpreiswürdigen Deutschgesinneten Genossenschaft/ am ersten tage des neu angebrochenen 1669 heiljahres; welches allen redlichen Hertzen friedlich/ und zur Seelen- und Leibes-wohlfahrt ersprieslich von hertzen wündschet
Der Färtige
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Der Kampf um die Reinhaltung der deutschen Sprache
Satire der "Fruchtbringenden Gesellschaft" (Hille)
Nun folget die II. Erörterung/ nemlichen wie weit unsere jetzige/ von der uralten Teutschen/ als unser ersten angebornen rechten Muttersprache abgewichen/ verwandelt und hinwider sich in altneue Lumpen bettelerischerweise gestekket/ verkleidet/ und der Teutschen Sprache/ eine solche unverantwortliche Vnehr angethan/ und zugefüget; daß es mehr zu beklagen als zu gedenken stehet.
Damit gleichwol der günstige Leser dessen einen Geschmak erhalten möge/ als thue ich denselben einen Alamodischen Brief nebenst dessen Beantwortung und Lied/ (welches mir als sonderbare Schätze zugefertiget worden) hiemit aufs zierlichste vorstellen: woraus die neue unteutsche Art zu parliren satsam erhellet.
Monsieur mon treshonore frere, hochgeehrter Patron.
Seine hohe meriten/ dadurch er mich à l'extreme im verobligiret/ causiren mich/ denselben mit diesen Zeilen zu serviren. Mein Devoir hätte unlängsten mir adresse gegeben/ solches zu effectuiren; aber aus manquement einiger occasion, habe ich bis Dato mein officium re ipsâ nicht praestiren können. Lebe gleichwol der Hoffnung/ seine hochaestimirte humanitet, werd diese meine committirte faute zu Perdoniren wissen. Die weitlautende Messagiers, falliren zuweilen; Ein renomirter Cavalier aber/ muß seine promesses realisiren. Meinen jetzigen estat concernirend; so ist derselbe/ rebus sic stantibus, entre deux. Muß derohalben der balance des verkehrenden Glüks mich submittiren; nicht zweifflende L'Esperance werde mir unterdessen auch favorisiren und zu rechter Zeit secundiren. Jetzige Novellen concernirend, so passiret nichts memorables: nur allein relata refero ob solte unsere jetzige zierliche wol installirte Teutsche Sprache/ von den Göttern cassiret, und darentgegen die alte Teutsche (welche von den Fruchtbringenden Gesellschaftern foviret wird) hinwider introduciret und embrassiret werden: Es gehet nach dem proverbio Altri tiempi altre cure: Aber was wollen doch diese Messieurs mit ihrem Germanismo in superlativo gradu tentiren oder noviren? Man wolle doch nur unsere perfecta Alamodische Scripta nach ihrer magnificentz unpartheyisch ponderiren und consideriren; so wird man die Differentien gnugsam animadvertiren/ und das Beste daraus enucliren können. Dann wie gravitetisch durch complierung fremder Wörter/ dieselbe/ mit unser höchsten reputation, incaminiret worden/ solches ist Lippis & Tonsoribus bekant; und wird also inclavirt woll praevaliren. Solte aber/ über Verhoffen/ ihr inconsiderirtes propos fernern succes erhalten; so würde es uns Courtisanen, an der Reputation eine merkliche breche machen; auch die hochgebietende Dames von uns wegen Cassirung der vorigen Zierlichkeit abalieniren; da wir sonsten deswegen von ihnen seynd caressiret und entreteniret worden. Patience par force. Es ist zwar eine considerable und importante Sache/ auch/ caeteris paribus, gar ein ander Ding. Es soll aber dieses propositum ihnen proposteri gelingen. Wir Galanten, und bey den Dames hochmeritirte Courtisanen, wollen unser nobel dessein nicht locomoviren/ und alles dasjenige/ was zu redresse und stabilirung unsre Alamodischen Teutschen Sprache hochnöhtig/ in wolbedachtsamer Consideration meinteniren; und unsere beliebte intention usq; ad aras defendiren. Denn alle Importante Sachen/ so wir jusques icy beschrieben/ parliret oder ediret; sind nur umbrages, unsern anderen hohen qualiteten, damit uns die Götter basilicè fourniet haben - Ich versichere ihn/ mon frere, daß sich ungeachtet der neuen Gesellschaft/ so sich la Compagnie fructifiante nennet/ unser excolirte Sprache demnach von Tage zu Tage augiret; zu demonstrirung dessen/ ich dann dem selben eines inamorirten Poeten Liebsgedicht praesentire, mit angehefter Bitt/ dieses praesent bey seiner und andern wol meritirten Maistressen cum oblatione officiorum gebürend zu offeriren/ und mich in derselben guten Souvenance und grace favorabiliter zu conserviren; auch sich in particularien zu assecuriren/ daß ich sterbe.
Sein fidel diener Knecht und Esclave à jamais
Mirabolanius von Haashausen.
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Satire des "Pegnesischen Blumenordens" (Birken), 1645
KAum hatte Floridan geschlossen/ sihe/ da höreten sie jemand etwas anstimmen/ bemüheten sich derhalben des Gesangs Jnnhalt zu vernehmen/ und vernahmen sobald folgendes:
Jch bin nun deschargirt von dem maladen Leben.
Mir hat der Maur facon genug disgousto geben.
Wo Einfalt avancirt, und Vnschuld mit raison,
Die retrogarde hat/ da ist die Sache bon.
Von mir wird mesprisirt das baise-les-mains in Städten
Der Achseln parlement, der Füß und Hut courbetten.
Mon coeur hegt Hundestreu/ die mein delectament.
Jch bin ein frommer Sot, und niemahls malcontent.
Der aestimiret nicht der Hürden avantage
Der sich nur macerirt üm schnödes Sorgengage
Der bey der casse schwitzt. Mein Sinn mocquirt das Geld/
Von Stroh ist mein logis mein thresor ist die Welt.
Adieu, stoltze Stadt/ bonjour ihr Berger Heiden/
Bon jour, du Schattenruh/ ihr serenirten Weiden.
Salvete, die ihr mich vociret zu der Trifft.
Sans aventure jo, hab ich zu port geschifft.
Jch wolte wünschen/ sagete Strephon/ daß der Verfasser dieser Reimen anjetzt bey uns wäre/ uns solte dann gewiß an Vrsachen zu lachen keines Wegs ermangelen.
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Weiteres zu Sprachgesellschaften im WWW
- Der Pegnesische Blumenorden
Diese Nürnberger Sprach- und Literaturgesellschaft wurde 1644 gegründet und ist die einzige aus der Barockzeit, die ununterbrochen weiterbesteht. Der Orden gibt über das WWW seine "Mitteilungen" heraus und berichtet darin z.T. sehr umfassend über seine Geschichte und die seiner berühmten Mitglieder.
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