Wildeshausen hatte ...
... wegen seiner günstigen Lage an der "Flämischen Straße" zwischen Flandern und den norddeutschen Küstenstädten im Mittelalter eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung. 1270 erhielt der Ort durch den Erzbischof Hildebold von Bremen die Stadtrechte verliehen, zu einer Zeit, in der die heute wesentlich bedeutendere Stadt Oldenburg gerade erst entstand.
Die Attraktivität der Stadt Wildeshausen im Fernhandel bewirkte, dass sich seit dem 13. Jahrhundert auch jüdische Kaufleute oder Geldverleiher hier ansiedelten. Die Juden standen im Deutschen Reich bis zu den Kreuzzügen (1. Kreuzzug: 1096-99) unter dem Schutz des deutschen Kaisers, waren kaum diskriminiert, hatten teilweise ähnliche Rechte wie ihre christlichen Mitbürger und genossen mitunter besondere kaiserliche Privilegien. Mit dem ersten Kreuzzug begann dann allerdings der Prozess der Marginalisierung, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts anhalten sollte. Anfangs v.a. religiös motiviert, wurden Juden in einen Berufszweig gedrängt, der den Christen offiziell verboten war: den Geldverleih gegen Zinsen ("Wucher"). Gleichzeitig legte man ihnen weitere berufliche Beschränkungen auf (z.B. Verbot des Handels mit bestimmten Waren). Geriet nun ein christlicher Kreditnehmer in Zahlungsverzug oder wurde zahlungsunfähig, so war es "natürlich" ein Jude, dem er "wucherischen Geldverleih" vorwerfen konnte - und dies, obwohl die jüdischen Geldverleiher und Bankhäuser bis ins 14. Jahrhundert aus dem Wirtschaftsleben des Abendlandes nicht wegzudenken waren.
Diese und ähnliche Verwürfe wurden lauter, als im 14. Jahrhundert eine Zeit der Hungersnöte und Wirtschaftskrisen, der Verelendung großer Teile der Bevölkerung und des Verlustes kaiserlicher Macht begann. Als dann in Europa in den Jahren 1348-50 die Schwarze Pest ausbrach und etwa ein Drittel der Bevölkerung dahinraffte, suchten sich Angst und hilfloser Zorn in der jüdischen Minderheit einen willkommenen Sündenbock: Die Behauptung machte die Runde, die Juden hätten die Brunnen vergiftet, um damit die Christenheit auszurotten. Diese Legende eilte der Pest oftmals voraus und bewirkte, dass viele der jüdischen Gemeinden in Pogromen ausgelöscht oder zumindest vertrieben wurden.
Genau dies geschah auch am 21.6.1350 in Wildeshausen, noch bevor die Pestepidemie hier überhaupt anlangte: Durch eine gemeinsamen Erklärung von Vogt [=Stadtoberhaupt], Rat und Gemeinde der Stadt Wildeshausen sowie des Domdekans von Oldenburgs wurden die Juden aus Wildeshausen vertrieben, ihr Hab und Gut beschlagnahmt und die Hälfte davon zur Ausbesserung der Stadtmauern herangezogen. - Wie viele jüdische Einwohner von der Vertreibung betroffen waren und wohin sie zogen, ist nicht bekannt.
In der Folgezeit verschlechterte sich die rechtliche Situation der überlebenden und zurückkehrenden Juden im Deutschen Reich dramatisch:
- Nicht mehr der Kaiser, sondern Landesherren und Städte erteilten den Juden Aufenthaltsrechte.
- Nicht mehr der ganzen jüdischen Gemeinde, sondern nur noch Einzelpersonen wurde gegen Schutzgeldzahlung die Niederlassung als "Schutzjuden" gestattet. Dieser einmal gewährte Schutz musste immer wieder durch die Behörde erneuert werden.
- Länder und Städte regelten nach eigenem Ermessen den Zuzug und die Niederlassung von Juden und vergaben Schutzbriefe nur an einige wenige wohlhabende Juden.
- Arme Juden führten ein erbärmliches, rechtloses Dasein als "Trödeljuden" oder "Betteljuden" im Schatten ihrer reicheren Glaubensgenossen und konnten jederzeit ausgewiesen werden.
- Auch Schutzjuden galten nicht als Bürger. Sie durften weder Grund- noch Immobilienbesitz erwerben und waren beruflich auf den Geldverleih, den Kleinhandel und das Schlachten festgelegt. In größeren Städten lebten sie in Ghettos ("Judengassen") zusammengepfercht.
Immer wieder kam es überdies zu gewalttätigen Ausschreitungen (Pogromen) der Bevölkerung gegen sie. Erst gegen Anfang des 18. Jahrhunderts ließen sich in Wildeshausen wieder Juden nieder.