Wildeshauser Schutzjuden im 18. Jahrhundert

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Wildeshausen gehörte ...

Wildeshausen um 1648 ... seit 1700 zum Kurfürstentum Hannover und war in den Rang eines verarmten Landstädtchens herabgesunken, das im 30-jährigen Krieg schwer gelitten und offenbar einen Teil seiner Bevölkerung eingebüßt hatte. Von den ca. 1000 bis 1500 Einwohnern zu dieser Zeit lebten nach wie vor viele als "Krämer" vom Handel und Warentransport auf der "Flämischen Straße", aber auch vom Handwerk, v.a. als Gerber und Schuhmacher. Daneben gab es nicht wenige Tagelöhner. Die Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Gütern spielte dabei eine wichtige Rolle. Jeder Bürger war zugleich ein kleiner Landwirt (="Ackerbürger"). Größere Betriebe gab es nicht. Man kann daher sagen, dass die wirtschaftliche Situation Wildeshausens im 18. Jahrhundert sehr bescheiden war und der Mehrzahl der Einwohner nur ein geringes Einkommen ermöglichte.

Als Bremse der wirtschaftlichen Entwicklung erwies sich auf Dauer das noch aus dem Mittelalter stammende Zunft- und Gildewesen, in dem die Handwerker und Gewerbetreibenden sich zusammengeschlossen hatten. Man regelte durch ein Netz von Verboten und Privilegien die Ansiedlung weiterer Handwerker, den Kauf von Rohstoffen und den Verkauf von Produkten. Der lokale Markt konnte auf diese Weise zwar gesichert werden; innere oder äußere Konkurrenz jedoch, die wichtige Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung hätte liefern können, wurde abgewehrt. Es gelang den Zünften lange Zeit, ihren ständischen Interessen Gehör zu verschaffen, da Bürgermeister und Stadtrat aus ihren eigenen Reihen stammten.

Im Verlauf des 18. Jahrhunderts erhielten fünf Juden von der kurfürstlichen Regierung in Hannover einen "Schutzbrief" (bzw. "Geleitbrief") und durften sich in Wildeshausen ansiedeln:

Die Kammer bat das Amt in Wildeshausen zuvor um eine Stellungnahme, die günstig ausfiel, weil man sich dadurch im Bereich des Geldverleihs, des Kleinhandels und der Viehschlachterei wirtschaftliche Impulse und entsprechende Einnahmen für die Staatskasse versprach. Die Wildeshauser Stadtvertretung wurde hingegen bei dieser Entscheidung überhaupt nicht gefragt, wohl weil man (z.B. aus dem benachbarten Harpstedt) wusste, dass von dieser Seite keine Zustimmung zu erwarten war. Für die vier Schutzjuden und ihre Familien galt, kurz gefasst, folgende Rechtslage:

Kaum hatten sich die ersten Juden in Wildeshausen niedergelassen, kam es - wie überall sonst in Deutschland auch - zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten mit der ortsansässigen Handwerker- und Kaufmannschaft. Die dabei geäußerten Vorwürfe waren immer die gleichen:

Als Reaktion auf diese dauernden Beschwerden wurden im Verlauf des 18. Jahrhunderts zweimal (1723 und 1733) die ohnehin schon geringen beruflichen Rechte der Juden noch weiter eingeschränkt. Es galt nun:

Die alte Rechtsposition der Kaufleute und Handwerker wurde damit also bestätigt und die Juden in wirtschaftliche Randbereiche bzw. in illegale Geschäftspraktiken abgedrängt. Denn angesichts derartiger Handelsbeschränkungen ließ sich nur dann noch etwas verdienen, wenn man als jüdischer Geschäftsmann außerordentliche Anstrengungen unternahm oder die gesetzlichen Bestimmungen unterlief.

Juedischer Troedler um 1800 Wie die meisten ihrer Glaubensgenossen lebten die Wildeshauser Juden im 18. Jahrhundert vom Kleinhandel, Geldverleih und Schlachten. Handelsobjekte waren u.a. Manufakturwaren, Felle, Pferde- und Schweinehaare, Federn, Lumpen, Altmetall, lebendes Vieh, aber auch verarbeitetes Gold und Silber sowie Tabak. Allerdings warteten sie nicht wie ihre christlichen Konkurrenten in ihrem Laden auf Kundschaft, sondern zogen, mit einer Auswahl ihres Warenangebots auf dem Rücken, als Hausierer über Land. Sie erschlossen sich dadurch einen Kundenkreis, der deshalb weniger oft in die Stadt kam und - wenn auch nur in bescheidenem Maß - den Verdienst der städtischen Kaufleute schmälerte. Diese Hausierergänge waren jetzt verboten - allerdings duldete die Obrigkeit, dass jüdische Hausierer mit ihrem versiegelten Rückenpack in das nahe "Ausland", nämlich in das Stift Münster und die Grafschaft Oldenburg wanderten und dort ihren Handel trieben, obwohl er dort genauso verboten war wie im Kurhannoverschen!

Charakteristisch für das Leben und die Geschäftsentwicklung der Wildeshauser Juden war, dass sie sich trotz der bedrückenden äußeren Umstände nicht entmutigen ließen. Immer wieder versuchten sie durch Eingaben und Anträge bei der hannoverschen Regierung - gegen den Widerstand der am Ort ansässigen Handwerker und Kaufleute- ihre beruflichen Rechte und Kompetenzen zu erweitern. Erstaunlicherweise wurde sie dabei nicht selten von den Wildeshauser Beamten wohlwollend unterstützt, so dass sie den einen oder anderen kleinen Erfolg für sich verbuchen konnten. Alles in allem änderte sich dadurch ihre Lage aber nur unwesentlich.

Das Vermögen der jüdischen Wildeshauser Familien entwickelte sich angesichts des beengten geschäftlichen Spielraums im 18. Jahrhundert sehr unterschiedlich:

Unter den Wildeshauser Juden besaßen also nur die Brüder Abraham die Geschäftstüchtigkeit und die finanzielle Basis, um als Konkurrenten der christlichen Kaufleute auftreten zu können. Der Konflikt mit diesen rührte letztlich daher, dass sie trotz weiterbestehender Handelsbeschränkungen relativ erfolgreich waren und Anschluss an die Vermögenslage der städtischen Kaufmannschaft gewannen.