Wildeshausen gehörte ...
... seit 1700 zum Kurfürstentum Hannover und war in den Rang eines verarmten Landstädtchens herabgesunken, das im 30-jährigen Krieg schwer gelitten und offenbar einen Teil seiner Bevölkerung eingebüßt hatte. Von den ca. 1000 bis 1500 Einwohnern zu dieser Zeit lebten nach wie vor viele als "Krämer" vom Handel und Warentransport auf der "Flämischen Straße", aber auch vom Handwerk, v.a. als Gerber und Schuhmacher. Daneben gab es nicht wenige Tagelöhner. Die Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Gütern spielte dabei eine wichtige Rolle. Jeder Bürger war zugleich ein kleiner Landwirt (="Ackerbürger"). Größere Betriebe gab es nicht. Man kann daher sagen, dass die wirtschaftliche Situation Wildeshausens im 18. Jahrhundert sehr bescheiden war und der Mehrzahl der Einwohner nur ein geringes Einkommen ermöglichte.
Als Bremse der wirtschaftlichen Entwicklung erwies sich auf Dauer das noch aus dem Mittelalter stammende Zunft- und Gildewesen, in dem die Handwerker und Gewerbetreibenden sich zusammengeschlossen hatten. Man regelte durch ein Netz von Verboten und Privilegien die Ansiedlung weiterer Handwerker, den Kauf von Rohstoffen und den Verkauf von Produkten. Der lokale Markt konnte auf diese Weise zwar gesichert werden; innere oder äußere Konkurrenz jedoch, die wichtige Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung hätte liefern können, wurde abgewehrt. Es gelang den Zünften lange Zeit, ihren ständischen Interessen Gehör zu verschaffen, da Bürgermeister und Stadtrat aus ihren eigenen Reihen stammten.
Im Verlauf des 18. Jahrhunderts erhielten fünf Juden von der kurfürstlichen Regierung in Hannover einen "Schutzbrief" (bzw. "Geleitbrief") und durften sich in Wildeshausen ansiedeln:
- Wolff Levi im Jahr 1705; er starb 1755.
- Benedix Lazarus 1705; er siedelte sich erst 1709 an und begründete mit seiner Frau Rahel die spätere Familie Heinemann.
- Meyer David 1715; seine Nachkommen verließen gegen 1740 den Ort.
- An seiner Stelle erhielt Simon Moses aus Vechta Schutz; er begründete die spätere Familie Schwabe.
- 1764 erzielt Meyer Goldschmidt aus Harpstedt das Recht zur Niederlassung; er begründete mit seiner Frau Rosa die spätere Familie Rennberg.
Die Kammer bat das Amt in Wildeshausen zuvor um eine Stellungnahme, die günstig ausfiel, weil man sich dadurch im Bereich des Geldverleihs, des Kleinhandels und der Viehschlachterei wirtschaftliche Impulse und entsprechende Einnahmen für die Staatskasse versprach. Die Wildeshauser Stadtvertretung wurde hingegen bei dieser Entscheidung überhaupt nicht gefragt, wohl weil man (z.B. aus dem benachbarten Harpstedt) wusste, dass von dieser Seite keine Zustimmung zu erwarten war. Für die vier Schutzjuden und ihre Familien galt, kurz gefasst, folgende Rechtslage:
- Der Schutzbrief gestattete nur dem Antragsteller, seiner Frau und den aus dieser Ehe hervorgegangenen unverheirateten Kindern den Aufenthalt am Ort.
- Der Schutzbrief schützte diese Familie vor Willkür und Gewaltmaßnahmen.
- Der Schutzjude verpflichtete sich im Gegenzug zu tadellosem Verhalten gegenüber der Obrigkeit und allen ihren Repräsentanten.
- Der Schutzbrief war auf 10 Jahre befristet, konnte aber nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
- Bei Ausstellung des Schutzbriefs wurde eine Gebühr fällig sowie jährlich ein Schutzgeld, das an die Stelle der sonst üblichen Leibzollzahlungen trat.
- Ein Jude hatten keinen Zugang zu zünftigen Berufen, öffentlichen Ämtern oder Immobilienbesitz. Andererseits wurde er aber wie jeder andere Bürger zur Beteiligung an den städtischen Lasten herangezogen. Sogar Ausgleichszahlungen an die evangelische Gemeinde wegen entgangener Gebühren bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen musste er leisten!
- Der Text des Schutzbriefs ging im Übrigen ausführlich auf die Haupt-Berufsfelder ein, die Juden zugestanden wurden: den Geldverleih und das damit zusammenhängende Pfandgeschäft, sowie das Schlachten und den Fleischverkauf.
Kaum hatten sich die ersten Juden in Wildeshausen niedergelassen, kam es - wie überall sonst in Deutschland auch - zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten mit der ortsansässigen Handwerker- und Kaufmannschaft. Die dabei geäußerten Vorwürfe waren immer die gleichen:
- Jüdische Geschäftsleute hielten sich nicht an Zunft- und Gilderegelungen und griffen mit ihrem Kaufs- und Verkaufsgebaren in deren althergebrachte Rechte ein.
- Die Juden würden durch ihre Gerissenheit und Durchtriebenheit dort, wo man ihnen den freien Handel gestatte, schon nach kurzer Zeit den ganzen Markt an sich reißen.
Als Reaktion auf diese dauernden Beschwerden wurden im Verlauf des 18. Jahrhunderts zweimal (1723 und 1733) die ohnehin schon geringen beruflichen Rechte der Juden noch weiter eingeschränkt. Es galt nun:
- Der Handel mit solchen Waren, insbesondere Tuchwaren, mit denen an ihrem Wohnort eine Zunft, Gilde oder christliche Privatperson bereits handelte, war ihnen verboten.
- Das Anbieten ihrer Waren in offenen Läden war verboten.
- Das Hausieren mit Waren außerhalb der offiziellen Jahrmärkte war ihnen untersagt.
Die alte Rechtsposition der Kaufleute und Handwerker wurde damit also bestätigt und die Juden in wirtschaftliche Randbereiche bzw. in illegale Geschäftspraktiken abgedrängt. Denn angesichts derartiger Handelsbeschränkungen ließ sich nur dann noch etwas verdienen, wenn man als jüdischer Geschäftsmann außerordentliche Anstrengungen unternahm oder die gesetzlichen Bestimmungen unterlief.
Wie die meisten ihrer Glaubensgenossen lebten die Wildeshauser Juden im 18. Jahrhundert vom Kleinhandel, Geldverleih und Schlachten. Handelsobjekte waren u.a. Manufakturwaren, Felle, Pferde- und Schweinehaare, Federn, Lumpen, Altmetall, lebendes Vieh, aber auch verarbeitetes Gold und Silber sowie Tabak. Allerdings warteten sie nicht wie ihre christlichen Konkurrenten in ihrem Laden auf Kundschaft, sondern zogen, mit einer Auswahl ihres Warenangebots auf dem Rücken, als Hausierer über Land. Sie erschlossen sich dadurch einen Kundenkreis, der deshalb weniger oft in die Stadt kam und - wenn auch nur in bescheidenem Maß - den Verdienst der städtischen Kaufleute schmälerte. Diese Hausierergänge waren jetzt verboten - allerdings duldete die Obrigkeit, dass jüdische Hausierer mit ihrem versiegelten Rückenpack in das nahe "Ausland", nämlich in das Stift Münster und die Grafschaft Oldenburg wanderten und dort ihren Handel trieben, obwohl er dort genauso verboten war wie im Kurhannoverschen!
Charakteristisch für das Leben und die Geschäftsentwicklung der Wildeshauser Juden war, dass sie sich trotz der bedrückenden äußeren Umstände nicht entmutigen ließen. Immer wieder versuchten sie durch Eingaben und Anträge bei der hannoverschen Regierung - gegen den Widerstand der am Ort ansässigen Handwerker und Kaufleute- ihre beruflichen Rechte und Kompetenzen zu erweitern. Erstaunlicherweise wurde sie dabei nicht selten von den Wildeshauser Beamten wohlwollend unterstützt, so dass sie den einen oder anderen kleinen Erfolg für sich verbuchen konnten. Alles in allem änderte sich dadurch ihre Lage aber nur unwesentlich.
Das Vermögen der jüdischen Wildeshauser Familien entwickelte sich angesichts des beengten geschäftlichen Spielraums im 18. Jahrhundert sehr unterschiedlich:
- Die Familie von Simon Moses (später: Familie Schwabe) war durch Krankheit zerrüttet, vollkommen verarmt und auf Almosen der kleinen jüdischen Gemeinde angewiesen. Erst 1786 gelang es der Familie, die Genehmigung zu erhalten, dass sich die älteste Tochter, Bona, mit Isaac Bernard verheiraten durfte, dem der Schutzbrief seines Schwiegervaters überschrieben wurde.
- Meyer David verließ 1716 die Stadt Wildeshausen bereits ein Jahr nach seiner Ansiedlung wieder, da die Existenzgrundlage hier nicht ausreichend sei. Aus Hoya, wohin er zu seinem Schwager gezogen war, wurde er allerdings gleich wieder abgeschoben. Nur mit großer Mühe gelang es ihm, in Wildeshausen wieder ein Bleiberecht zu erhalten. Er starb verarmt 1732.
- Meyer Goldschmidts Schwiegersohn Herz Salomon (später: Familie Rennberg) bemühte sich nach einem geschäftlichen Konkurs 1779 mit einigem Erfolg, eine neue wirtschaftliche Basis aufzubauen. Nach einer Phase der Verarmung der Familie nahm das Vermögen wieder zu.
- Die Brüder Benedix Abraham (später: Familie Weinberg) und Heim Abraham (später: Familie Heinemann) erlebten nach vorübergehenden Verlusten in den siebziger Jahren einen Vermögenszuwachs. Dieser ermöglichte es Heim Abraham 1794, mit besonderer Erlaubnis der Regierung ein Haus in der Huntestraße (die heutige Nr. 26) zu kaufen, das die Familie Abraham/Heinemann bis zur Vertreibung 1940 als Wohn- und Geschäftshaus nutzte. Am 9.1.1795 erwarb Heim Abraham gegen Zahlung von 12 Reichstalern für sich und seine Frau Jette das Bürgerrecht der Stadt Wildeshausen.
Unter den Wildeshauser Juden besaßen also nur die Brüder Abraham die Geschäftstüchtigkeit und die finanzielle Basis, um als Konkurrenten der christlichen Kaufleute auftreten zu können. Der Konflikt mit diesen rührte letztlich daher, dass sie trotz weiterbestehender Handelsbeschränkungen relativ erfolgreich waren und Anschluss an die Vermögenslage der städtischen Kaufmannschaft gewannen.