Franzosenzeit und Vormärz

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Das 19. Jahrhundert ...

... brachte den Juden in Deutschland und also auch in Wildeshausen eine Reihe von Erleichterungen, die bis hin zu einer fast völligen rechtlichen Gleichstellung gehen sollten.

Zu Beginn des Jahrhunderts scheinen die Behörden Hannovers und (nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803) Oldenburgs die Handelstätigkeit der Juden im Land kaum ernsthaft reglementiert zu haben, wodurch sich ihre Ertragslage und ihr Vermögen günstig entwickelte. Dennoch gab es auch jetzt wie schon vorher Differenzen zwischen ihnen und der Kramergilde wegen "gesetzwidriger Handelsüberschreitung".

1810 wurde der deutsche Nordseeküstenraum von den Armeen Napoleons I. erobert; das Amt Wildeshausen gehörte als Teil des Departements der Oberems für die folgenden drei Jahre zum französischen Kaiserreich. Damit verknüpft war eine ganze Reihe von Veränderungen, die auch die wirtschaftliche und rechtliche Lage der hier ansässigen Juden betrafen:

Der Wegfall von Hemmnissen und die Gleichberechtigung in beruflicher Hinsicht führten insgesamt zu stärkerer Mobilität der Juden in Deutschland. Für Wildeshausen machte sich dies aber nicht durch den Zuzug weiterer jüdischer Familien bemerkbar, da es der Stadt an wirtschaftlicher Attraktivität mangelte.

Genauso wie viele Deutsche dieser Zeit waren wohl auch die Juden der französischen Besatzung gegenüber zwiespältig eingestellt: Auf der einen Seite waren sie in den Genuss weit reichender Rechte gekommen, die ihnen die deutschen Kleinstaaten bis dahin verweigert hatten. Auf der anderen Seite erlebten sie die Besatzung und Ausplünderung durch die französische Administration und das Militär (hohe Steuern und Naturalabgaben, Rekrutierung zum Militärdienst, Erschießung von Geiseln...) als bedrückend.

Nach der Niederlage der napoleonischen Truppen und dem Wiener Kongress 1814-15 gelangte das Amt Wildeshausen wieder unter oldenburgische Herrschaft. Weit davon entfernt, das Rechtssystem Frankreichs für die jüdische Bevölkerung zu übernehmen, stellte die herzogliche Regierung 1827 durch eine Verordnung den diskriminierenden Rechtsstatus der vornapoleonischen Zeit weitgehend wieder her. Die Landespolitik bezüglich der Juden wurde dennoch überdacht und neu akzentuiert: Man strebte an, die Juden im Laufe der Zeit in ihren Sitten und Berufen mit denen ihrer christlichen Umwelt zu verschmelzen und ihnen dann auch mehr Rechte zu gewähren. Ein erster Schritt in dieser Richtung war, dass man ihnen das hauptberufliche Betreiben von Landwirtschaft, das Einrichten einer Fabrik oder Manufaktur und die Ausübung eines zünftigen Handwerks erlaubte, alles Aktivitäten, die ihnen bislang verwehrt geblieben waren. Dafür allerdings wurde die Zulassung für das als typisch jüdisch geltende Schlachterhandwerk deutlich eingeschränkt! Der Erwerb von Immobilienbesitz blieb weiterhin zustimmungspflichtig. Das jüdische Kultuswesen wurde unter die Aufsicht eines von der Regierung eingesetzten Landrabbiners gestellt, für dessen Besoldung die nach wie vor zu zahlenden Schutzgelder aufgewandt wurden.

Neu hinzu kam auch, dass alle Juden sich für einen festen Familiennamen zu entscheiden hatten. In Wildeshausen wurden daraufhin folgende Namen gewählt:

Drei Beispiele sollen erläutern, wie unterschiedlich sich diese Veränderungen auf die berufliche Lage Wildeshauser Juden auswirkten:

Problematisch war der Versuch, die berufliche Ausrichtung der Juden zu "normalisieren", von vornherein. Er zwang den Juden gerade diejenigen Berufe auf, von denen die zuvor über Jahrhunderte ausgeschlossen gewesen waren, und erfolgte in einer Zeit der wirtschaftlichen Entwicklung, in der die Betätigung in vielen Bereichen des Handwerks zunehmend aussichtslos wurde, während der Handel steigende Umsätze und Gewinne versprach. So war es kein Wunder, dass Juden, die tatsächlich einen Handwerksberuf ergriffen oder sich gar als Landwirt versuchten, jede Möglichkeit zu händlerischen Aktivitäten nutzten.

Die Auseinandersetzung zwischen den jüdischen Händlern und den Wildeshauser Kaufleuten um den Handel mit Waren, die ihnen nach hannoverschem Recht von 1723 verboten waren, ging derweil weiter. Allerdings waren die jüdischen Kontrahenten durch die erlebte rechtliche Gleichstellung in napoleonischer Zeit selbstbewusster geworden und vertraten ihre Interessen nun mit größerem Nachdruck, wenngleich mit wechselndem Erfolg. Ihnen kam dabei einmal zugute, dass die aufgelöste Kramergilde nicht wiederhergestellt worden war. Neu war auch, das sie erstmals von christlichen Mitbürgern Wildeshausens in ihren Eingaben bei der Behörde unterstützt wurden.

Der herzoglichen Regierung dämmerte, dass die Zeit reifte für eine Liberalisierung der Wirtschaft, von der man auch die Juden auf Dauer nicht würde ausschließen können. Allerdings konnte sie sich vorerst nicht zu schnellen Schritten in diese Richtung entschließen.

Insgesamt gesehen verbesserte sich die Vermögenslage der fünf Wildeshauser Schutzjuden bis zur Jahrhundertmitte beträchtlich. Bereits 1839 besaßen alle Familien eigene Häuser und waren mit folgenden Adressen im Allgemeinen Landesadressbuch aufgeführt:

Grund für diese Entwicklung dürfte der Vorsprung der jüdischen Kaufleute und Handwerker in modernem kaufmännischem Denken gewesen sein, die sie in vielerlei Hinsicht ihren christlichen Konkurrenten überlegen machte:

Im Rahmen des oldenburgischen Verfassungskampfes der 1840-er Jahre, der in das Staatsgrundgesetz vom 18.2.1849 mündete, wurden schließlich die Juden im Großherzogtum den Christen weitgehend gleichgestellt. Schon vorher, am 24.7.1848, durften drei der fünf in Wildeshausen ansässigen jüdischen Familienoberhäupter ihr aktives und passives Wahlrecht zum konstituierenden Landtag ausüben!