zitiert nach Wilhelm Hansen, Hauswesen und Tagewerk im alten Lippe. Aschendorf: Münster 31987, S. 20-21
Diese aufschlussreiche Darstellung schildert den beruflichen Werdegang und die von Lebensalter zu Lebensalter sich steigernden Arbeitspflichten eines lippischen Bauernjungen des ausgehenden 18. Jahrhunderts:
Die Erziehung des lippischen Landmanns
"Kaum ist die erste Übungszeit der körperlichen Kräfte zurückgelegt, so leistet das Kind vom vierten Jahre an meistens dem Kuhhirten Gesellschaft, wird also unter dessen Aufsicht schon frühzeitig mit der väterlichen Flur bekannt, worauf es die erste Laufbahn seines arbeitsamen Lebens anfangen soll. Im siebten Jahre seines Alters, worinn die Zeit der moralischen Bildung nach gesetzlicher Vorschrift seinen Anfang nimmt ... muß er beym Schulgehen von Martini oder der Zeit an, wenn das Vieh aufgestalt wird, bis Maytag täglich 7 Bind Garn, jedes Gebind zu 66 Faden über den langen Haspel von viertehalb Ellen... liefern, in der Zeit von Maytag bis 14 Tage nach Michaelis aber die Gänse hüten und dabey der Schulordnung gemäß in der Mittagszeit einige Stunden nach der Schule gehen.
Von der Wilbaser Kirmis an (14 Tage vor Michaelis) wird in der Ucht (der Zeitraum von des Morgens 2 Uhr bis Tagesanbruch) das Reinemachen des Flachses, so lange es die Witterung zuläßt, vorgenommen. Vier Personen, Klein und Groß vom Pferdejungen angerechnet, müssen in der bemerkten Zeit vor dem Frühstück einen gebockten Boten (ein Gebund Flachs zu 50 bis 60 Pfund schwer), den die Hausfrau des Abends vorher auf die Deel gebracht hat, fertig rakken (d.i. auf der hölzernen Flachsbreche brechen), so daß ihn die Hausfrau und Mägde am Tage strippen (über die Flachsbreche ziehen), ribben und hecheln können. Diese Arbeit wird auf der Deel bey einer wohl verwahrten Leuchte, bey deren Schein der Knecht in der Schneidekammer zugleich das Futter schneiden muß, so lange emsig fortgesetzt, bis die eintretende Kälte die sämtliche Hausfamilie in die Spinnstube treibet. Hier wird in langen Winterabenden von Hausherrn, Frau und dem Gesinde, klein und groß, von jedem die ihm nach Maasgabe des Alters und der sonst obliegenden Geschäfte herkömmlich angewiesene Zahl Gebindes Garns bey einer an einen beweglichen hölzernen Hacken mitten in der Stube hangenden Lampen gesponnen. Das was der 7jährige Knabe, der die Gänse hütet, liefern muß, ist schon vorhin bemerkt.
Dieser wird im 9ten Jahre Kuhhirte. Das Kuhhüten dauert von Maytag an bis Martini, wobey er in der Mittagszeit wenigstens eine Stunde in die Schule gehen, oder, wenn dies nicht möglich ist, den Heidelbergischen Catechismus und Psalter nach Verordnung des Schulmeisters lernen, des Winters aber 6 Stunden in die Schule gehen; dabey täglich entweder 9 Binde Garn über den langen oder 15 Bind über den kleinen Haspel spinnen muß. Vom l0ten bis ins 12ten Jahre bleibt es beym Kuhhüten, Schulgehen und Zahl Garn spinnen wie in der vorhergehenden Epoche. Vom 12ten bis ins 13te Jahr muß er aber des Sommers alle Sonntag Nachmittag in die Kinderlehre gehen (nehmlich in die Kirche, wo der Prediger catechisiert), damit die Begriffe der Religion in den Gemüthern erneuert werden ... Der Kuhhirte bekommt, wenn er nicht bey seinen Eltern ist, an Lohn vom Sommer 1 Rthlr. und 3 Ellen Mengellakenlinnen (von einmal gehechelten Flachse, wozu Heeden Einschlag kömmt) zum Hemde.
Vom 13ten Jahre an wird er Pferdejunge und gehet dabey von Martini (den 10ten Nov. an) des Winters 6 Stunden in die Schule und einen Tag um den ändern auch zuletzt täglich zum Prediger zur Confirmation, die dann gewöhnlich vor Maytag erfolgt, damit ein jeder die ihm obliegende Dienste thun könne. In dieser Zeit vom 13ten bis ins 16te Jahr muß er als Pferdejunge des Sommers den Pflug treiben auch solchen zuweilen halten, in der Heuerndte heuen halfen, in der Kornerndte abnehmen (gemehet Schwaden Korns in Ordnung legen) und harken. Des Abends die Pferde hüten, im Herbste an in der Ucht Flachs racken, im Winter die Pferde streuen, striegeln, Wasser tragen, das Schaufkorn, Stroh und Heu vom Fourage-Boden werfen und in die Schneide- oder Futterkammer bringen, auch Holz hauen, beym Dreschen entweder Wenden und dabey, wenn er im Christenthum confirmirt ist und nicht mehr zum Prediger geht, 15 bis 20 Gebind Garn über den langen Haspel ... spinnen, wenn aber nicht gedroschen wird, 20 Bind d. i. ein Stück Garn über den langen ... Haspel, auch wenn er 17 Jahre alt wird 25 Gebind über den langen Haspel liefern. Er bekömmt nach der Gesindeordnung vom 6ten Febr. 1752 jährlich an Lohn 4 Rthlr, dabey nach dem Herkommen zu zwey Hemder das Mengellakenlinnen ... Vom 17ten bis ins 20te Jahr wird er Schulte, Kleinknecht. Dieser muß im Sommer alle angemessene Hofarbeit verrichten, die ihm Herr und Frau befehlen und wozu der Pferdejunge und Großknecht nicht gebraucht werden können ... Im Herbste von Wilbaser Kermis an und im Winter bis Petri Stuhlfeyer (22ten Febr.) muß er in der Uchte dreschen helfen, des Abends die zu dreschende 4 Haufe Korn vom Boden auf die Deel schaffen, dabey ein Stück Garn über den langen ... Haspel spinnen... Um Petri Stuhlfeyer werden, wenn es die Witterung erlaubt, Hofarbeiten vorgenommen. Dabey muß der Schulte Hecken schlüchtern, Wiepe hauen und auf die Zäune bringen, beym Anfahren des Schlag- und Schlüchterholzes für den Sommerbrand helfen. In der Frühjahrsbestell- und Brachzeit, nehmlich in den Monaten April, May, Junius, den Pflug halten, Erde aufladen helfen, in der Erndte Mehen und das Korn aufstechen (mit der Forke dem Knecht auf den Wagen zu bringen).
Vom 21ten Jahre an kann der nunmehro erstärkte und abgehärtete Jüngling die Dienste eines Großknechts übernehmen, muß 4 bis 8 Pferde füttern und Futter dafür schneiden. Von Petri Stuhlfeyer bis zur Zeit, wo der Pflug zu Felde geht, hilft er von Tagesanbruch an die Hecken schlüchtern, Wiepe und Sommerholz hauen und andere Arbeiten verrichten, die außerhalb dem Hause vorfallen. Bey der Feldarbeit muß er pflügen und säen, sowol bey der Sommer- als Wintersaatsbestellung und dabey den Herrn-Spanndienst verrichten. In der Erndte mehet er vor, faßt das Korn auf den Wagen und fährt es in die Scheune. Von Wilbasen an muß er in der Uchte Futter schneiden und bey Tagesanbruch die Feldarbeit vornehmen. Sobald die Wintersaatsbestellung geendigt ist, muß er in der Ucht dreschen helfen und dann bey Tage Pferdefutter schneiden, dabey ein halb Stück Garn über den langen ... Haspel spinnen. Wenn ein ganz Tagwerk gedroschen wird, muß er ebenfals dreschen helfen und dabey für die Pferde Futter schneiden, alsdann aber der Meier und der Schulte das Korn rein machen. Wenn nicht gedroschen wird, muß er beym Futterschneiden und Pferde futtern alle Tage ein Stück Garn über den langen Haspel ... liefern, im Fall er aber den Pferdestall ausmistet, welches alle 8 Tage geschiehet, so ist er vom Zahlspinnen frey.
Der Meyer und Hausherr muß alle diese Arbeiten und Geschäfte beobachten, bey jeder Arbeit gegenwärtig seyn, jedes Geschäft vorerst in Bewegung setzen, das fehlende selbst ersetzen, hauptsächlich aber die Schneide- und Futterkammern fleißig untersuchen und auf die Reinlichkeit der Krippen für alles Vieh genau sehen; zur Zeit der Feldarbeit beym Pflügen täglich nachsehen, ob der Pflug recht gekeilt ist (d.i. ob das lange Eisen, dieser Compas des Pfluges gehörig gerichtet ist). Außerdem ist eigentliches Geschäft für ihn das futtern der Mästeschweine, wenn er keinen Schweinehirten hält, weil er nicht leicht einem anderen den Schlüssel zur Kornbühne anvertrauen wird. Aus diesem nehmlichen Grunde verrichtet er auch das Mahlen, Brodtbacken und Obstdörren selbst. So wie er als ein aufmerksamer Verwalter das Ganze seiner Haushaltung ins Augenmerk nimmt und im Gange erhält, so muß er auch des Morgens der erste und des Abends der letzte seyn, besonders aber vorm Schlafengehen jedesmal das Arbeits- und Ackergeräthe nachsehen, damit, wenn Gebrechen sich dabey äußern sollten, solche in Zeiten ausgebessert werden und dadurch kein Aufenthalt in der Arbeit entstehe."