Heimat

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Übersicht

Allgemeine Informationen

  Morgens um 9 Uhr am 18. März 1836 wird Johann Friedrich Wilhelm Wellmann als eheliches Kind des Hermann Heinrich Wellmann, Colon in Haldem Nr. 116, und seiner Frau Margarethe Elisabeth T(h)ase, geboren. Pastor Baumann nimmt als zuständiger Prediger in der evangelischen Kirchengemeinde Dielingen am 27. März die Taufe vor. Als Taufpaten sind im Kirchenbuch Nachbarn bzw. Verwandte vermerkt: Fricke, Saathop und Haferkamp.

Geographische Lage

Karte Umgebung Haldem   Der Ort Haldem gehört heute zur Gemeinde Stemwede im Landkreis Minden- Lübbecke und liegt im äußersten nordwestlichen Zipfel des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen, nur knapp 1 Kilometer von der Grenze zu Niedersachsen entfernt.
  Zur Zeit der Geburt von J.F.W. Wellmann ist Haldem ein Dorf mit etwa 1400 Einwohnern, gehört zum Amt und Kirchspiel Dielingen im Kreis Lübbecke und liegt im Regierungsbezirk Minden in der Provinz Westfalen, die nach dem Wiener Kongress (1814-15) Preußen zugesprochen wurde. Mit einem entsprechenden "Patent" nimmt König Friedrich Wilhelm am 21. Juni 1815 Westfalen offiziell in Besitz.
  Der Kreis Lübbecke grenzt im Norden und im Westen an das Königreich Hannover. Die Grenze zwischen Preußen und Hannover verläuft auch damals nur einen knappen Kilometer nördlich von Haldem entfernt und ist so durchlässig, dass Schmuggel und illegale Grenzübertritte - zumal für Ortskundige - kein Problem darstellen.


Verwaltung

Namen der Kreise, 
Ämter und Gemeinden
Fläche 
in Morgen
Einwohner 
Ende 1858
Name des 
Gem.vorstehers
Kreis Lübbecke 9,93 qMl. 48045 Landr. Frh. v. der Horst
Amt Dielingen Amtmann Ellerbrock
Gem. Arrenkamp 17027 382 Holle
Gem. Dielingen 1018 Helling
Gem. Drohne 619 Feusse
Gem. Haldem 1399 Meyer 1)
Gut Haldem 55 -
Gem. Oppendorf 26125 953 Bosse
Gem. Oppenwehe 1184 Henke
Gem. Wehdem 1471 Niermann
Gem. Westrup 604 Meyer
Zusammen 43152 7685  

Name des Gemeinde-
vorstehers in Haldem
Hofstelle Zeitraum
Colon Hustedt Haldem Nr. 67 1843-1850
1) Colon Meyer Haldem Nr. 1 1850-1866
Colon Wendt Haldem Nr. 14 1866-1885
Colon Klenke Haldem Nr. 10 1885-1894
Colon Pump Haldem Nr. 12 1894-1913
Colon Buck Haldem Nr. 30 1913-1919

  Die Westfälische Gemeindeordnung vom 19.03.1856 schreibt ein Dreiklassenwahlrecht vor, das sich an der Höhe der Steuerbeträge orientiert. Es begünstigt daher, sowohl was die Ausübung des Wahlrechts als auch was die Wählbarkeit angeht, die reichsten männlichen Bürger am Ort. An den niedrigen Hausnummern ist erkennbar, dass die Gemeindevorsteher den etablierten, vermögenden Bauern zugerechnet werden müssen. - Dieser Vorgang hält interessanterweise bis in die70-er Jahre des 20. Jahrhunderts an.


Das Dorf

Haldem im 19. Jahrhundert   Haldem ist eines der ältesten Dörfer der Gemeinde Stemwede. Seine Besiedlung reicht weit zurück bis in die Karolingerzeit. Am Hang des Stemweder Berges entsteht eine lockere Gruppensiedlung. Die ersten Siedler bilden die alten Hofbesitzer mit einer Hufe als Besitz - einer Wirtschaftseinheit, die sowohl Acker, Weide, Wald und Rechte in der Mark (Allmende) umfasst. Diese relativ wenigen Bauern mit ihren Urhöfen gehören zur vollberechtigten Schicht der ländlichen Bevölkerung. Bis ins Hochmittelalter gibt es Neugründungen von Höfen, die mit der Teilung älterer Höfe beginnen, wobei dann jeder Teil durch Neurodungen ergänzt und mindestens auf den alten Stand gebracht wird.
  Neben dem Privatbesitz gibt es aber immer auch die "Allmende" bzw. "Gemeinheiten" oder "Mark", also Ödland, Wiesen- und Waldflächen, die von allen Gemeindemitgliedern gemeinsam verwaltet und genutzt werden - z.B. zur Schweinemast, als Viehweide oder zum Schlagen von Bau- und Brennholz.
  Wer sich nach dem 13.-14. Jahrhundert ansiedelt, erhält weniger Flächen und geringere Rechte. Der Zuzug neuer Dorfbewohner oder die Gründung eines neuen Hofes durch Söhne ortsansässiger Bauern werden von den anderen oft mit Argwohn betrachtet und nicht selten abgelehnt, bedeutet dies doch im Allgemeinen eine Verringerung der Allmende und der noch nicht erschlossenen Bodenflächen im Umkreis des Dorfes.
  Andererseits besteht angesichts wachsender Bevölkerung durchaus die Notwendigkeit, solche Neuansiedlungen durch "Colone" zuzulassen und damit zu verhindern, dass der Bevölkerungsüberschuss ab- oder auswandert. Mit dazu bei trägt das Verbot der Erbteilung, mit dem verhindert werden soll, dass Bodenflächen - wie in Süddeutschland üblich - unter den Kindern eines Bauern im Laufe der Generationen in immer kleinere Stückchen parzelliert werden, so dass am Ende keiner der Erben mehr ein Auskommen hat.
  Diese Nachsiedlungsmaßnahmen begründen neben alten Hofbesitzern die Existenz folgender sozialer Gruppen:

Kötter
Meist sind dies Kinder alter Hofbesitzer, die im Dorfbereich und später auch in der Mark ein Grundstück mit Garten als Hofplatz erhalten. Die Erbenkötter liegen meist neben den Urgehöften und verdichten damit den Dorfkern. Die Markkötter siedeln hingegen in der Mark.
Brinksitzer
Diese Gruppe stellt in Haldem bis ins 19. Jahrhundert hinein mehr als 40% aller Hofstellen der Bauernschaft. Diese Neusiedler finden sich selten am Dorfrand, sondern - wie ihr Name sagt - auf den Brinken, also in der Mark. Ihr Besitz an Ackerflächen ist unbedeutend, so dass sie gezwungen sind, zusätzliche Flächen zu pachten. Um die Allmende mit benutzen zu dürfen, müssen sie ein Markengeld entrichten.
Neubauern
Als "Neubauern" oder "Neuwöhner" werden im Allgemeinen diejenigen selbstständigen Kolone bezeichnet, deren Höfe erst im 19. Jahrhundert gegründet werden und deren Hausnummer folglich in der Regel höher als 100 ist. Sie siedeln sich nach Rücksprache mit der Gemeinde meist am Ortsrand an und nehmen dort noch unerschlossenes Ödland unter den Pflug. Anfangs besitzen sie dort kaum mehr als ihre Hausstätte. Im Laufe der Zeit können sie oft weitere Ödlandstücke und Nutzungsrechte erwerben. Heuerlingen (s.u.) vergleichbar fristen sie ein eher dürftiges Leben in der dörflichen Gemeinschaft, deren größten Teil sie im frühen 19. Jahrhundert freilich ausmachten.
Heuerlinge
Es gibt unterschiedliche Arten von "Heuerlingen" oder "Häuslingen". Die größte Gruppe stellen wohl die nicht erbenden Kinder eines Hofbauern. Diese Heuerlinge erhielten vom Hofbauern ein kleines Wohnhaus, einen Garten und oft etwas Land. Dafür arbeiteten sie die Pacht auf dem Hof ab, vor allem zur Zeit der Ackerbestellung und der Ernte. Meist war ihr Einkommen so gering, dass sie sich zusätzlich entweder als Tagelöhner bei anderen Bauern verdingen mussten oder ein zusätzliches Handwerk ausübten. Im Kreis Lübbecke spielt die Leineweberei hierbei eine große Rolle.
Knechte und Mägde
Knechte und Mägde sind landwirtschaftliche Arbeiter, die im Gegensatz zu den Häuslingen auf dem Hof des Bauern wohnen, dort beköstigt und bezahlt werden. In den meisten Fällen sind sie unverheiratet. Oft arbeiten die Geschwister auf dem Hof ihres Bruders, bis sie auf einen anderen Hof einheiraten können oder eine Möglichkeit zur Auswanderung finden.

  Eine Abhängigkeit des Bauern oder Neubauern gegenüber dem Gutsherrn bzw. des Heuerlings gegenüber dem Hofbauern in Form von Naturalabgaben und Dienstverhältnissen besteht bis ins 19. Jahrhundert hinein. Die dann in Preußen betriebenen Agrarreformen bewirken u.a., dass Natural- und Dienstverpflichtungen entfallen und durch Geldforderungen abgelöst werden. Nicht jeder Bauer kommt mit dieser ungewohnten "Freiheit" gut zurecht: Er muss jetzt selbstständig denken und handeln, was manchmal zu Fehlentscheidungen und Misswirtschaft führt. Hinzu kommen die schon erwähnten finanziellen Lasten.
  Im Rahmen der Agrarreform in Preßen wird auch die Allmende ab dem 7. Juni 1821 unter den Bauern eines Dorfes aufgeteilt - wobei aber die Heuerlinge und Neubauern leer ausgehen.


Militärdienst in Preußen

  Der junge J.F.W. Wellmann unterliegt der preußischen Wehrpflicht, die durch das "Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste" vom 3.9.1814 sehr genau geregelt wird. Für einen Mann, der sich nicht freiwillig zum Militärdienst verpflichtet, gilt dabei Folgendes:

Preussischer Soldat

  Aus heutiger Sicht ist es kaum nachvollziehbar, welch erdrückende, das ganze aktive Leben beherrschende Instanz der preußische Militärapparat darstellte. Wie es auf einen jungen Mann zur damaligen Zeit gewirkt haben mag, können wir nur vermuten.

  Es erscheint jedenfalls nicht als Zufall, dass Johann Friedrich Wilhelm Wellmann fast auf den Tag genau an seinem 23. Geburtstag aus Preußen flieht: Er wird gerade eben nach dreijährigem Militärdienst aus der Garnison nach Hause entlassen worden sein, um sich dort weitere zwei Jahre als Ersatzreserve für den in Preußen durchaus nicht seltenen Kriegsfall bereit zu halten.

Die Familie Wellmann

Eltern und Geschwister

  Über die näheren familiären Verhältnisse der Wellmanns ließ sich Folgendes in Erfahrung bringen:


Haus und Hof

Haldem im 20. Jahrhundert   Das Wellmann'sche Haus Nr. 116 liegt an der Ostgrenze des Dorfes Haldem an der Schepshake - dort, wo früher das Vieh der Dorfbewohner gesammelt und auf die Gemeinheits-(Wiesen) Flächen im Stemweder Berg getrieben wurde (siehe Karte). Als Stand des Vaters Hermann Heinrich geben die Tauf- und Sterbeeinträge des Kirchenbuchs einheitlich "colon" an. Die Prozessakten gegen J.F.W. Wellmann bezeichnen die Hofstelle als "Neubauerei". Dies wird durch deren Lage am Ortsausgang zusätzlich bestätigt.

  Hermann Heinrich Wellmann kauft diese Hofstelle im Jahre 1829 für 268 Reichstaler in Gold vom Kolon Johann Heinrich Knost, Haldem Nr. 20. Einige Äcker kommen später als Brautschatz durch die Heirat mit Catharine Margrethe Agnes geb. Thase, hinzu. 1845 übernehmen dann die Eheleute Franz Friedrich Heinrich Geldmeyer und Agnes Margarethe geb. Wellmann diesen Besitz, den sie in den folgenden Jahren durch Zukauf von Ackerfläche vergrößern.

  Dass die Familie Wellmann nicht den Status von Heuerlingen hat, verdeutlicht auch das Kirchenbuch der Gemeinde Dielingen, welches deutlich den Unterschied zwischen einem "colon" und einem "Heuerling" macht, wie beispielsweise im Fall des Gerdt Friedrich Storck aus dem Nachbarort Arrenkamp, Vater von Catharine Sophie Louise, die mit Johann Friedrich Wilhelm Wellmann am gleichen Tag getauft wird. Der Pastor vermerkt hier wie bei allen anderen Heuerlingen die Zugehörigkeit des Pächters zu einer größeren Hofstelle ("bey Nr. 1").

Fachwerkhaus Wellmann   Bei dem Haus der Familie Wellmann handelt es sich der Grundform nach um ein Zweiständerhaus; es ist dann allerdings links und rechts um je einen Anklapp erweitert worden. Vor allem auf der linken Seite sieht man an der Balkenführung, dass das Dach ein ganzes Stück angehoben und die Mauer nach außen versetzt worden sein muss. Das Endergebnis ist nun ein Vierständerhaus. Durch die beiden Anklapps ist innen einmal ein größerer Dachboden und links und rechts in der Deele mehr Raum entstanden, wofür kann nur gemutmaßt werden. Denkbar wäre natürlich die Unterbringung von Vieh. Allerdings scheinen die Wellmanns zumindest anfangs nur Acker- und keine Weideflächen gehabt zu haben.

  Giebel und vorderer Teil des Hauses sind auch heute noch, wenn auch in ziemlich schlechtem Zustand, erhalten; der rückwärtige Teil und Nebengebäude wurden hingegen neu bzw. umgebaut. Zu erkennen ist, dass es sich um ein schlichtes Hofgebäude handelt, wie es damals für Neubauern und Heuerlinge üblich gewesen sein mag.

Ansichten der Hofstelle Wellmann - Geldmeyer, Haldem Nr. 116

Giebel

Giebel schräg von vorn

Seitenansicht

Giebel Giebel schraeg Seitenansicht

Diese Bilder liegen auch in größerem Format vor.

  Im Innenraum wird es bereits ein Kammerfach mit einem Wohnraum gegeben haben. Den großen, zusammenhängenden Innenraum des Bauernhauses teilen sich Mensch und Tier: Vom Herdfeuer im "Flett" oder Querflur aus kann man die "Deele", an deren beiden Seiten das Vieh stand, gut überschauen. Die zweiflügelige Eingangstür, die "Niendöör", ist so hoch, dass man mit einem vollgepackten Erntewagen auf die Deele fahren kann.

  Mögliche Inschriften des linken und mittleren Teils des Giebelbalkens sind teils vollständig übermalt und daher nicht mehr lesbar, teils (in der Mitte) durch Ausbesserungsmaßnahmen zerstört. Auf der rechten Seite sind als Fragmente lesbar:
...iedrich H... Geldmeier     Achneta (?) Wellmann
Links und rechts der Tür deutlicher die Inschriften:
Juni 1855    Geselle Thase

  Diese Inschriften passen zu den schon weiter oben dargestellten Familieninformationen bzw. ergänzen sie:


Nebenerwerb

  Heuerlings- oder Neubauerfamilien finden oftmals aufgrund des geringen Viehbestands und der kleinen Ackerflächen nur ein unzureichendes Auskommen in der Landwirtschaft. So kommen oftmals Nebenerwerbstätigkeiten hinzu, die die immer knappe Barschaft im Haushalt aufbessern sollen. Als Nebenerwerb können für das alte Amt Dielingen genannt werden:

die Hollandgängerei
Diese Arbeit ist im 19. Jahrhundert saisonbedingt und zeitlich begrenzt. Die Männer gehen für 3 Monate (April bis Juni) in die Niederlande, um beim Grasmähen, Torfstechen, Deich- und Kanalbau Geld zu verdienen. Ein sehr sparsamer Wanderarbeiter kann in diesen 3 Monaten 20 bis 25 Taler verdienen, die dann im Amt Dielingen ausreichen, um die Miete (Heuerlingshaus 4-5 Taler pro Jahr) und die Pacht (2-4 Taler pro Morgen) zu bezahlen.
die Leineweberei
Der Anbau von Flachs und seine Verarbeitung zu Leinen hat nur sehr geringe Bedeutung für den Eigenbedarf und dient ebenso wie die Hollandgängerei dem Aufbessern der Finanzkraft eines bäuerlichen Kleinbetriebs. Der Flachs wird auf einem Teil des zur Verfügung stehenden Ackers angebaut. Nach dem Schnitt müssen zunächst die Pflanzenfasern in einem außerordentlich mühsamen und kräftezehrenden Verfahren freigelegt ("gerakt") werden. Die Fasern werden dann in den Wintermonaten zu Garn versponnen und schließlich im Frühjahr zu Leinwand verwebt. All diese Tätigkeiten geschehen im Familienverband. Das Leinen muss dann zu den Leineleggen gebracht, wo es begutachtet, nach Qualität sortiert, gemessen und der Lohn ausgezahlt wird. - Die Erfindung des mechanischen Webstuhls in England und die damit einsetzende industrielle billige Fertigung von Leinen versetzt diesem bäuerlichen Nebenerwerb den Todesstoß.


Die Stellung J.F.W. Wellmanns

  Wir dürfen annehmen, dass Johann Friedrich Wilhelm Wellmann schon zeitig den Entschluss fasst, nicht den Hof seiner Eltern zu übernehmen, obwohl er als jüngstes Kind erbberechtigt gewesen wäre. Er lässt sich stattdessen von seiner Mutter sein Erbteil ("Abdikat") von 100 Talern auszahlen. Seine ältere Schwester und ihr Mann führen den Hof weiter. Wenn der Anerbe 28 oder die Anerbin 25 Jahre alt gewesen wäre, hätten sie den Hof in voller Verantwortung bewirtschaften können, nachdem sich die Eltern aufs Altenteil (die "Leibzucht") zurückgezogen hätten. Das dürfte im Falle der Geldmeyers aber anfangs noch nicht der Fall gewesen sein: 1845, zum Zeitpunkt ihrer Hochzeit, sind die "alten" Eheleute Wellmann erst 47 bzw. 49 Jahre alt. So müssen wir bis zum beginnenden Militärdienst Johann Friedrich Wilhelms im Jahre 1857 fünf Bewohner im Haus Haldem Nr. 116 vermuten:

  Bis ins beginnende 20. Jahrhundert hinein sind die Mehrzahl der Bauernhöfe im nördlichen Westfalen reine Familienbetriebe. Als "Stand oder Gewerbe" vermerken die Prozessakten gegen den illegal ausgewanderten militärpflichtigen Johann Friedrich Wilhelm Wellmann: "Knecht". Damit dürfte gemeint sein, dass er keine Besitzansprüche auf diese Hofstelle hat. Stattdessen verrichtet er im Familienverband Arbeiten, wie sie für einen Klein- oder Mittelknecht der damaligen Zeit üblich waren (Großknecht konnte erst werden, wer schon entsprechende Kenntnisse erworben und mindestens 24 Jahre alt war). In seinem Buch "Damals auf dem Dorfe" vermittelt uns Friedrich Gerling (S. 168-170) aus eigener Anschauung einen interessanten Einblick in die Aufgaben eines Kleinknechts aus der Zeit etwa um 1840:

Der Kleinknecht mußte das Futter für die Kühe schneiden und die Pferde morgens füttern. Das Futterschneiden machte er nach dem Abendessen, während er nebenbei die Pferde fütterte.

Wegen der übertriebenen Sparsamkeit hatte der Junge an seiner Schneidelade ein fast verbrauchtes und abgenutztes Messer der Pferdelade. Er mußte für die Kühe das Heu und das Gerstenstroh, welches allerdings leichter zu schneiden war, entzwei zappeln. Mittags nach dem Ausspannen, während der Großknecht sein Schneidemesser wetzte, hatte er das zum Streuen nötige Stroh auf die Heudiele zu holen, einmal durchzuschneiden und auseinanderzubreiten. Darauf holte er die Schafe, die vom Herbst bis zum Frühjahr im Stalle waren, zum Durchfressen des Strohes, nachdem er Wasser zum Tränken dazwischen gestellt hatte. Wasser holen mußte er auch für die Pferde und in den Steintrog kippen. Das alles ging im Laufen, damit er nach dem Mittag auch rechtzeitig für die andere Arbeit fertig war.

Die Abend- oder Abarbeit des Kleinknechtes bestand darin, daß er die Schafe abfütterte und den Stall verschloß. Darauf mußte er Stroh, Heu und Spreu für das Vieh für den nächsten Tag aus der Scheune hereinholen und auch ein paar Bunde Sommerstroh zum Abfüttern den Kühen vorgeben.

Rechts und links neben der Schneidekammer waren zwei Ställe für je drei Pferde, die darin lose gingen. Für diese mußte der Kleinknecht auch das Wasser holen. Die Wassereimer waren aus Eichenstäben vom Böttcher gefertigt und mit Eisenbändern beschlagen. 16 bis 18 dieser schweren, mit Wasser gefüllten Eimer mußte er aus dem offenen Brunnen aus einer Tiefe von 4-5 m heraufwinden. Gewöhnlich führte der Weg mit dem Wasser über die vor dem Haus gelegene Miste. Obwohl er diese Arbeit im Laufen verrichtete, wurde er vor dem Abendessen nicht fertig und hatte nach dem Essen, bevor er an das Kuhfutterschneiden ging, noch einige Eimer Wasser zu tragen. An windstillen Abenden hörte man, wenn man vor die Tür ging, das Gequäke mehrerer Brunnen in den verschiedensten Tönen. Die Zapfen der Welle wurden ebenfalls wie die der Walzen und Pflüge nicht geölt. Kam der Kleinknecht nach Feierabend so zwischen acht und neun Uhr in der Stube neben dem Ofen so sitzen, so dauerte es nicht lange, und er fing an zu schnarchen. Zum Abfüttern der Pferde, so gegen zehn Uhr, mußte er dann geweckt werden.

Der Kleinknecht war der Sündenbock auf dem Hofe, denn nicht nur der Herr, sondern auch der Großknecht hatte ihm zu befehlen. War beim Fahren mal etwas in Unordnung oder passierte hier und da mal ein Malheur, so hatte der Junge schuld, obwohl er in manchen Fällen unschuldig war.

Auf unserem Hofe lag der Brunnen im Winkel unmittelbar neben der Küche und dem Pferdestall. Ein Trogende ging aus der Schneidekammer nach außen, und so konnte das Wasser gleich in diesen Trog gegeben werden und lief dann in den Wasserstein in der Schneidekammer. Diese günstige Lage des Brunnens hatte zur Folge, daß beim Wechsel des Kleinknechtes diese immer reichlich angeboten wurden, da deren Eltern wußten, daß ihr Kind der schweren Belastung des Wassertragens enthoben war.

Die Eltern waren froh, wenn der Junge 16 Jahre alt war und dann als Kleinknecht auf einen Bauernhof vermietet werden konnte.

  Wie die Jugend allmählich in die Arbeitswelt und ihren Sinn hineinwächst, zeigt auch eine Schilderung in den "Lippischen Intelligenzblättern" von1789 unter dem Titel "Die Erziehung des lippischen Landmanns".


Zusammenfassung

Was Johann Friedrich Wilhelm Wellmann letztlich dazu veranlasst, nach Amerika auszuwandern, lässt sich nicht genau sagen. Es mag sein, dass dabei sein Erbteil in Höhe von 100 Talern eine wichtige Rolle gespielt hat, das er sich von seiner Mutter auszahlen lässt und damit auf die Übernahme des Hofes verzichtet. Schon allein dies - mit 100 Talern durchaus stattliche - Kapital in der Tasche dürfte Anreiz gewesen sein, daraus etwas zu machen. Gesellschaftlicher Aufstieg oder Veränderung z.B. durch Landkauf war zur damaligen Zeit in Deutschland nicht möglich. So haben denn vielleicht die trübe Aussicht, weiterhin auf dem kleinen Hof seiner Eltern bzw. von Schwester und Schwager schuften und sich bis zum vollendeten 50. Lebensjahr dem preußischen Militär zur Verfügung halten zu müssen, den Ausschlag zum Aufbruch gegeben.